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Recht und PflichtenStart & Connect28. September 202612 Minuten

Umweltwerbung im Onlineshop: was erlaubt ist und was nicht

Klimaneutraler Versand, umweltfreundliche Verpackung, eigene Öko-Siegel: was seit dem neuen UWG erlaubt ist und was nicht. Mit Umschreibe-Tabelle und Checkliste für deinen Shop.

"Klimaneutraler Versand", "umweltfreundliche Verpackung", ein grünes Blatt-Symbol neben dem Preis: Formulierungen, die jahrelang in praktisch jedem Shop standen, sind in Deutschland inzwischen verboten. Dieser Artikel sagt dir, welche Aussage du noch verwenden darfst, welche nicht, und wie du eine verbotene Formulierung in eine erlaubte umschreibst.

Die kurze Antwort

Seit dem 27. September 2026 gilt in Deutschland eine verschärfte Fassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Kern in einem Satz: Pauschale Umweltaussagen sind gegenüber Verbrauchern verboten, konkrete und belegbare Aussagen bleiben erlaubt.

Dazu kommen vier Verbote, die unabhängig davon immer gelten: keine selbst vergebenen Öko-Siegel, keine Klimaneutralität auf Basis von Kompensation, keine Umweltaussage über das ganze Produkt, wenn nur ein Teil davon betroffen ist, und keine Werbung mit gesetzlichen Pflichten als eigene Leistung.

Welches Gesetz dahinter steht

Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, in Brüssel EmpCo genannt, veröffentlicht im Amtsblatt L 2024/825 vom 6. März 2024. Alle EU-Mitgliedstaaten wenden sie seit dem 27. September 2026 an.

Aus derselben Richtlinie stammt übrigens auch das EU-Gewährleistungslabel, das Shops mit Waren für Verbraucher seit demselben Tag zeigen müssen.

Deutschland hat sie mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 12. Februar 2026 umgesetzt, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 43. Das Gesetz enthält keine Übergangsregelung: Es gab keine Schonfrist für Werbung, die vorher schon lief, und keine für bereits gedruckte Verpackungen.

Zwei Begriffe aus dem Gesetz brauchst du für den Rest des Artikels:

Umweltaussage ist jede rechtlich nicht verpflichtende Aussage im Rahmen einer geschäftlichen Handlung, die eine positive, keine oder geringere Umweltauswirkung behauptet. Das umfasst ausdrücklich auch Bilder, Symbole, Markennamen, Firmennamen und Produktbezeichnungen. Ein Blatt-Icon ist damit genauso eine Umweltaussage wie ein Satz.

Allgemeine Umweltaussage ist eine solche Aussage ohne klare und hervorgehobene Erläuterung auf demselben Medium. Genau diese Gruppe trifft das schärfste Verbot.

Gilt das für deinen Shop?

Es gibt zwei Ebenen, und sie treffen unterschiedliche Verkäufer.

Gegenüber Verbrauchern gilt zusätzlich zum allgemeinen Irreführungsverbot die schwarze Liste im Anhang zu Paragraf 3 Abs. 3 UWG. Was dort steht, ist immer unzulässig. Es kommt nicht darauf an, ob im konkreten Fall jemand getäuscht wurde oder ob die Aussage geschäftlich relevant war.

Gegenüber Firmenkunden gilt die schwarze Liste nicht. Das Irreführungsverbot aus Paragraf 5 UWG gilt aber auch im B2B-Geschäft. Deine Umweltaussagen müssen also in jedem Fall wahr und belegbar sein.

Praktisch heißt das: Sobald in deinem Shop auch Privatkunden bestellen können, gilt für dich der volle Umfang.

Die Kernregel: allgemein verboten, konkret erlaubt

Der wichtigste Satz für den Alltag steht so nicht im Gesetz, folgt aber direkt aus seinem Aufbau.

Eine allgemeine Umweltaussage wie "umweltfreundlich" ist nur zulässig, wenn du eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kannst. Dieser Nachweis ist abschließend auf drei Wege begrenzt:

  1. das EU-Umweltzeichen nach Verordnung (EG) Nr. 66/2010,
  2. ein staatlich anerkanntes Typ-I-Umweltzeichen nach DIN EN ISO 14024, in Deutschland der Blaue Engel,
  3. eine Umwelthöchstleistung nach sonstigem EU-Recht, etwa die Energieeffizienzklasse A nach Verordnung (EU) 2017/1369.
Die drei anerkannten Nachweise: EU-Umweltzeichen, staatlich anerkanntes Typ-I-Umweltzeichen wie der Blaue Engel, Umwelthöchstleistung nach EU-Recht
Nur diese drei Wege tragen eine allgemeine Umweltaussage.

Eine spezifische Aussage dagegen ist gar keine allgemeine Umweltaussage und braucht diesen Nachweis nicht. "100 Prozent der Energie für diese Verpackung stammt aus erneuerbaren Quellen" ist zulässig, solange es stimmt und direkt dort steht, wo du es behauptest.

Daraus folgt die praktische Arbeitsanweisung für jeden Produkttext: Je genauer du wirst, desto sicherer bist du. Wer statt "umweltfreundlich" schreibt, was genau zutrifft, löst das rechtliche Problem und schreibt nebenbei den besseren Text. Bei drei Produkten ist das eine Viertelstunde. Bei dreihundert ist es der Punkt, an dem man anfängt, sich Werkzeug zu suchen, das die Texte gleich mitliefert: In Nexus beschreibst du einmal, was du geändert haben willst, und gehst danach nur noch die Vorschläge durch.

Skala von pauschal bis konkret mit vier Beispielen, von umweltfreundlich bis Versandkarton zu 100 Prozent aus Altpapier
Je genauer die Aussage, desto weniger Nachweis braucht sie. Wahr sein muss sie immer.

Eine Einschränkung, die oft übersehen wird: Der Nachweis muss die gesamte Aussage tragen. Auf "nachhaltig" oder "verantwortungsbewusst" lässt er sich deshalb gar nicht anwenden, weil diese Wörter auch soziale Merkmale umfassen und ein Umweltzeichen dazu nichts sagt. Für diese beiden Wörter gibt es also keinen Weg, sie pauschal stehen zu lassen.

Was immer verboten ist

Darf ich "klimaneutral" oder "klimaneutraler Versand" schreiben?

Nein, wenn die Aussage auf Kompensation beruht. Aussagen wie "klimaneutral", "CO2-neutral" oder "CO2-kompensiert", die darauf gestützt sind, dass Emissionen an anderer Stelle ausgeglichen werden, stehen auf der schwarzen Liste. Der klimaneutrale Versand im Checkout fällt darunter.

Erlaubt bleibt der Hinweis auf das Projekt selbst: "Wir unterstützen ein Aufforstungsprojekt in X" geht weiterhin. Verboten ist der Schritt danach, daraus eine Neutralität deines Produkts oder deines Versands abzuleiten. Ebenfalls zulässig bleiben Aussagen, die auf der tatsächlichen Wirkung über den Lebenszyklus beruhen.

Darf ich "umweltfreundlich", "nachhaltig" oder "öko" schreiben?

Nur mit einem der drei oben genannten Nachweise, und bei "nachhaltig" gar nicht. Betroffen sind alle pauschalen Begriffe dieser Art: umweltfreundlich, grün, öko, eco, klimafreundlich, naturschonend, umweltschonend.

Mit einer Erläuterung auf demselben Medium sind sie kein Problem mehr, weil die Aussage dann nicht mehr allgemein ist. "Umweltfreundliche Verpackung: der Karton besteht vollständig aus Altpapier und kommt ohne Kunststoffbeschichtung aus" ist zulässig, sofern es stimmt.

Darf ich mein eigenes Öko-Siegel verwenden?

Nein. Ein selbst gestaltetes Abzeichen wie "Green Choice" oder "Öko-geprüft", ein Blatt oder eine Weltkugel als Badge ist unzulässig, wenn dahinter kein Zertifizierungssystem steht.

Ein Nachhaltigkeitssiegel ist nur zulässig, wenn es entweder staatlich festgesetzt ist oder auf einem Zertifizierungssystem beruht. Dieses System muss offen für alle Unternehmer sein, seine Anforderungen mit Sachverständigen erarbeitet haben, ein Sanktionsverfahren kennen und seine Bedingungen öffentlich einsehbar machen. Überwachen muss es ein Dritter, der sowohl vom Systeminhaber als auch von dir unabhängig ist, mit einer Kompetenz nach anerkannten Normen wie ISO 17065 oder einer Akkreditierung nach Verordnung (EG) Nr. 765/2008. In Deutschland akkreditiert die DAkkS als einzige nationale Stelle.

Eine amtliche Gesamtliste aller in der EU anerkannten Typ-I-Umweltzeichen gibt es weiterhin nicht. Wer ein Siegel prüfen will, muss beim jeweiligen Zeicheninhaber nachsehen, wer zertifiziert und nach welchen Kriterien.

Darf ich mit der recycelten Verpackung für das Produkt werben?

Nicht für das ganze Produkt. Eine Umweltaussage, die sich auf das gesamte Produkt oder das gesamte Unternehmen bezieht, obwohl sie in Wahrheit nur einen Aspekt betrifft, ist unzulässig. Wenn die Verpackung recycelt ist, darf das die Verpackung sagen, das Produkt dagegen nicht.

Darf ich mit "14 Tage Widerrufsrecht" werben?

Nicht als Besonderheit deines Angebots. Anforderungen, die kraft Gesetzes ohnehin für alle Produkte der Kategorie auf dem Unionsmarkt gelten, darfst du nicht als Vorteil deines Shops darstellen. Dasselbe gilt für einen "frei von"-Hinweis auf einen Stoff, der für die ganze Produktgruppe verboten ist.

Die Grenze verläuft dort, wo eine Anforderung eben nicht für alle gilt: Wenn ein Teil der Konkurrenz sie nicht erfüllen muss, etwa Drittlandsware, darfst du damit werben.

Darf ich mit Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Updates werben?

Ja, aber nur mit zutreffenden Angaben. Verboten ist unter anderem, negative Folgen eines Updates zu verschweigen, etwa dass es ein Gerät verlangsamt, ein reines Funktions-Update als notwendig darzustellen, für Waren mit eingebauter Haltbarkeitsbegrenzung zu werben, Kunden zum vorzeitigen Nachkaufen von Betriebsstoffen zu drängen oder Einschränkungen bei der Verwendung von Fremdzubehör zu verschweigen.

Dieser Punkt betrifft körperliche Waren und Waren mit digitalen Elementen. Reine Software, digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen sind nicht erfasst, weil die Regelung an den Warenbegriff des BGB anknüpft und der bewegliche Sachen meint.

Darf ich ein Umweltziel für die Zukunft ankündigen?

Gegenüber Verbrauchern nur mit Substanz dahinter. Wer mit künftiger Umweltleistung wirbt, etwa "bis 2030 klimaneutral", braucht einen öffentlich einsehbaren, detaillierten Umsetzungsplan mit messbaren und zeitgebundenen Zielen, den zugeteilten Ressourcen und einer regelmäßigen Prüfung durch einen unabhängigen externen Sachverständigen, dessen Ergebnisse veröffentlicht werden. Fehlt das, ist die Aussage irreführend.

Und wenn ich Produkte vergleiche?

Wer einen Vergleichsdienst zu ökologischen oder sozialen Merkmalen anbietet, muss die Methode offenlegen, die verglichenen Produkte und Lieferanten benennen und sagen, wie aktuell die Daten sind.

Verbotene Formulierungen umschreiben

Verboten oder riskantErlaubte Alternative
Klimaneutraler VersandWir unterstützen ein Aufforstungsprojekt in X
Umweltfreundliche VerpackungVersandkarton aus 100 Prozent Altpapier, ohne Kunststoffbeschichtung
100 Prozent nachhaltigKonkret benennen, was zutrifft: Material, Herkunft, Herstellungsverfahren
Eigenes Badge "Öko-geprüft"Entfernen, oder durch ein Zeichen mit unabhängiger Prüfung ersetzen
Grün, eco oder bio im ProduktnamenStreichen, wenn nichts Belegbares dahintersteht
Bei uns 14 Tage WiderrufsrechtAus der Werbung nehmen, in die Rechtstexte gehört es weiterhin
Klimaneutrales UnternehmenDie einzelne Maßnahme benennen, die tatsächlich stattfindet
Tabelle: riskante Formulierungen wie klimaneutraler Versand links durchgestrichen, rechts die erlaubte Alternative
Die häufigsten Formulierungen und wie sie sich umschreiben lassen.

Das Muster dahinter ist immer dasselbe: Nimm das Werturteil raus und setze die Tatsache hin, auf die es sich stützt. Wenn dabei auffällt, dass es keine solche Tatsache gibt, war die Aussage ohnehin angreifbar.

Das Umschreiben ist dabei selten das Mühsame. Mühsam ist das Finden. Eine Formulierung steckt im Produkttext, die nächste in einer Kategoriebeschreibung, die dritte in einer Newsletter-Vorlage, die seit zwei Jahren keiner geöffnet hat. Wer seinen Shop mit Nexus betreibt, muss dafür nicht jede Seite von Hand öffnen. Die KI-Anbindung ist dort enthalten: Du sagst einmal, wonach gesucht werden soll, und bekommst jede Fundstelle aufgelistet, samt Vorschlag, wie der Satz stattdessen lauten könnte. Die Entscheidung bleibt bei dir, das Suchen nicht.

Nexus kostenlos testen

Was ohne Einschränkung erlaubt bleibt

  • Konkrete, wahre Aussagen zu Material, Herkunft, Verfahren oder Energieeinsatz, direkt dort, wo du sie behauptest.
  • Echte Siegel: EU-Umweltzeichen, Blauer Engel und andere Zeichen mit unabhängiger Prüfung.
  • Klimaprojekte ehrlich benennen, ohne daraus eine Neutralität abzuleiten.
  • Gesetzlich vorgesehene Kennzeichnungen wie die Energieeffizienzklasse.
  • Aussagen auf Basis der tatsächlichen Lebenszyklus-Wirkung eines Produkts.

Was passiert, wenn man dagegen verstößt

Der realistische Fall ist eine Abmahnung durch einen Wettbewerber oder einen Verband, verbunden mit einer Unterlassungserklärung. Das ist der normale UWG-Weg, den es vor 2026 genauso gab, und er kostet Geld und Nerven.

Neu sind Bußgelder in Paragraf 19 UWG: bis 50.000 Euro, bei einem Jahresumsatz über 1,25 Millionen Euro bis zu 4 Prozent des EU-Umsatzes, ersatzweise bis 2 Millionen Euro. Diese Bußgelder greifen ausschließlich bei weitverbreiteten Verstößen im Sinne der europäischen CPC-Verordnung (EU) 2017/2394, also bei Fällen, die Verbraucher in mehreren Mitgliedstaaten betreffen und koordiniert verfolgt werden. Für einen einzelnen Shop ist das kein realistisches Szenario.

Ebenfalls neu: Für die neuen Tatbestände ist der Schadensersatzanspruch von Verbrauchern nicht ausgeschlossen.

Ein Punkt, den kaum jemand kennt: Falsche Umweltaussagen gelten als Irreführung. Die gesetzliche Sonderregel, nach der ein Konkurrent bei fehlenden Pflichtinformationen im Onlinehandel seine Abmahnkosten nicht erstattet bekommt, greift hier deshalb nicht. Die Kosten einer berechtigten Abmahnung sind bei Umweltaussagen voll ersatzfähig. Ein vergessenes Gewährleistungslabel ist ärgerlich, ein falsches „klimaneutral“ wird teurer.

Unterm Strich kostet dich die Umstellung einen Nachmittag an deinen Texten. Wer das einmal sauber macht, hat das Thema erledigt.

Checkliste zum Abarbeiten

  1. Volltextsuche im Shop nach: klimaneutral, CO2-neutral, CO2-kompensiert, umweltfreundlich, nachhaltig, öko, eco, green, bio, grün, klimafreundlich, umweltschonend. Auch in Produktnamen und Kategorietexten, nicht nur in Beschreibungen. In Nexus reicht dafür ein Satz an die KI, die den kompletten Shop auf einmal durchgeht.
  2. Checkout und Versandseite prüfen. Dort steht der klimaneutrale Versand am häufigsten.
  3. Alle Badges, Icons und Grafiken ansehen. Ein Symbol ist rechtlich eine Aussage. Jedes Siegel, das du selbst gebaut hast, muss weg oder braucht eine echte Zertifizierung.
  4. Startseite, Über-uns und Footer durchgehen. Die pauschalen Umweltwörter sitzen oft dort und nicht im Produkttext.
  5. Jede pauschale Aussage in eine konkrete umschreiben, nach dem Muster der Tabelle oben.
  6. Newsletter-Vorlagen, Anzeigen und Marktplatz-Listings mitnehmen. Die Regeln gelten für jede geschäftliche Handlung.
  7. Belege sammeln. Für jede konkrete Aussage, die stehen bleibt, brauchst du im Streitfall einen Nachweis. Ein Lieferantenzertifikat im Ordner ist mehr wert als eine Erinnerung.

Häufige Fragen

Gilt das auch für Bestandsartikel und alte Verpackungen?

Ja. Das Gesetz enthält keine Übergangsregelung, auch nicht für Werbung oder Verpackungen, die vorher schon im Umlauf waren. Bei einem gewachsenen Sortiment ist das der aufwendigste Teil der Umstellung, weil die Formulierungen über Jahre entstanden sind und niemand mehr weiß, wo überall welche steht. Wer mit Nexus arbeitet, nimmt sich das Sortiment in einem Durchgang vor, statt Artikel für Artikel zu öffnen.

Ich verkaufe nur an Firmen. Muss ich etwas ändern?

Die schwarze Liste gilt nur gegenüber Verbrauchern. Das Irreführungsverbot aus Paragraf 5 UWG gilt aber auch für dich: Was du behauptest, muss wahr und belegbar sein.

Reicht es, wenn mein Lieferant sagt, das Produkt sei umweltfreundlich?

Nein. Du machst die Aussage in deinem Shop und musst sie belegen können. Eine mündliche Zusicherung des Lieferanten ist kein Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung.

Was ist mit "regional" oder "handgemacht"?

Das sind keine Umweltaussagen und fallen nicht unter diese Regeln. Wahr sein müssen sie trotzdem, sonst greift das allgemeine Irreführungsverbot.

Darf ich weiter in ein Klimaprojekt investieren und das sagen?

Ja. Die Investition selbst darfst du benennen. Was nicht geht, ist daraus eine Neutralität deines Produkts oder Versands abzuleiten.

Wer dafür verantwortlich ist

Für die Inhalte in einem Shop ist der Betreiber verantwortlich, also du. Eine Shop-Software prüft deine Texte nicht und ändert von sich aus nichts daran. Das gilt für jedes System, unseres eingeschlossen.

Den Shop einmal sauber durchgehen

Die Arbeit an dieser Stelle ist überschaubar, sie ist nur lästig verteilt. Genau dafür haben wir Nexus gebaut: einen Onlineshop, in dem die KI-Anbindung von Anfang an drinsteckt. Du beschreibst, was du suchst, und bekommst alle Fundstellen aus Produkttexten, Kategorien, Seiten und Vorlagen auf einen Schlag. Das Umschreiben geht im selben Durchgang, Satz für Satz, mit dir als letzter Instanz.

Wenn du deinen Shop ohnehin gerade anfasst, ist das ein guter Moment, ihn auf ein System zu stellen, das solche Aufräumarbeiten mitmacht. Du kannst Nexus 14 Tage kostenlos testen.

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Haftungsausschluss

Die Inhalte dieses Artikels sind sorgfältig recherchiert und an den Originalquellen geprüft, die unten genannt sind. Beschrieben ist unser Verständnis der Gesetze zum genannten Rechtsstand, keine verbindliche Auslegung. Wir sind keine Anwälte, und dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er kann die Prüfung deines Einzelfalls nicht ersetzen, und für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Haftung. Gesetze ändern sich, Gerichte legen sie aus, und gerade bei Siegeln und bei Aussagen zur Klimaneutralität liegen die strittigen Fälle. Wenn es bei dir um Geld oder um eine bereits eingegangene Abmahnung geht, frag einen Anwalt.

Rechtsstand: 25. September 2026. Quellen: Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28.02.2024 (ABl. L 2024/825 vom 06.03.2024) sowie das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 12.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43).

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